2018 – Neufassung der Satzung

Nahezu 30 Jahre nach der Eintragung des Schützenvereins in das Vereinsregister und der damit verbundenen Neufassung der Satzung im Jahr 1988 ergab sich aufgrund von verschiedenen Diskussionen in den Generalversammlungen als auch vor dem Hintergrund des Vereins- und Steuerrechts die Notwendigkeit die Satzung vollständig zu überarbeiten.

Hierzu hat der Vorstand nach der Generalversammlung 2017 eine Arbeitsgruppe gebildet. Dieser Arbeitsgruppe gehörten neben den geschäftsführenden Vorstandsmitgliedern Josef Rathmer, Richard Schrieverhoff, Manfred Röttger und Christoph Röttger, die Vorstandsmitglieder Carsten Holtkamp, Helmut Rotz, Ulrich Schmittmann, Tobias Sicking und Karsten Tenk an.

Diese Arbeitsgruppe hat einen Vorschlag erarbeitet, der im Vorstand und im Offizierskorps ausführlich diskutiert wurde und der Generalversammlung 2018 zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollte. Aufgrund der geltenden Satzungsbestimmungen mussten für die Beschlussfassung einer Satzungsänderung in einer ersten Generalversammlung mindestens die Hälfte aller Mitglieder anwesend sein. Da diese Quote erwartungsgemäß nicht erreicht werden konnten, hat der Vorstand die Mitglieder des Schützenvereins direkt zu zwei Generalversammlungen eingeladen.

Außerordentliche Generalversammlung – 25.02.2018

In der ersten – außerordentlichen – Generalversammlung am 25.02.2018 konnten daher keine Satzungsbeschlüsse gefasst werden. Dennoch hat der Vorstand diese Versammlung genutzt, um den Satzungsentwurf den Mitgliedern ausführlich vorzustellen. In der zweiten – ordentlichen – Generalversammlung am 10.03.2018 hat die Generalversammlung dann die Satzung einstimmig verabschiedet

Ordentliche Generalversammlung – 10.03.2018

Grundlage der neuen Satzung ist zunächst die bestehende Satzung des Schützenvereins von 1988 gewesen. Um den vereins- und steuerrechtlichen Belangen gerecht zu werden, hat sich die Arbeitsgruppe des Vorstandes dann zusätzlich an der Mustersatzung des Justizministeriums NRW orientiert.

Die Pflichtbestandteile der Satzung gemäß Vereinsrecht beinhalten im Wesentlichen die bisherigen Regelungen der Satzung aus 1988 sowie Ergänzungen zur
Klarstellung. So kann das Schriftformerfordernis zukünftig auch über telekommunikative Übermittlung erfüllt werden. Außerdem kann die Generalversammlung zukünftig Satzungsänderungen unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschließen, wenn darauf in der Einladung und der Tagesordnung hingewiesen wird.

Dagegen wurden die Pflichtbestandteile der Satzung für gemeinnützige – nicht wirtschaftlich tätige – Vereine neu der Satzung hinzugefügt zur Dokumentation, dass der Schützenverein keine eigenen wirtschaftlichen Zwecke verfolgt.

Die Neuregelung der Ehrenmitgliedschaft beinhaltet die Klarstellung, dass Ehrenpräsident, Ehrenoberst und Ehrenmitglieder Ehrenämter ohne besondere Rechte und Pflichten sind. Neben dem Ehrenpräsidenten ist auch der Ehrenoberst in die Satzung aufgenommen worden. Für beide ist eine Mindestamtszeit von 10 Jahren festgelegt worden. Der Ehrenpräsident ist zukünftig nicht mehr Mitglied des Vorstandes auf Lebenszeit. Das Vorschlagsrecht verbleibt beim Vorstand, neu aber mit qualifizierter Stimmenmehrheit im Vorstand.

Die Neuregelungen zum Vorstand enthalten neben zahlreichen Ergänzungen zur Klarstellung insbesondere die Erweiterung des Vorstandes gemäß § 26 BGB und damit Gleichstellung aller 4 geschäftsführenden Vorstandsmitglieder zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit, die Festlegung der Amtszeit für alle Vorstandsmitglieder auf einheitlich 4 Jahre, die geänderte Einteilung der Gruppen in Wahljahre A-D, sowie die neuen Regelungen für „geborene“ und „gekorene“ Vorstandsmitglieder.

So werden jetzt auch die Stabsoffiziere von der Generalversammlung für eine Amtszeit von 4 Jahren ernannt. Das Vorschlagsrecht zur Ernennung der Stabsoffiziere obliegt dabei ausschließlich dem Vorstand. Der Vorschlag bedarf der Zustimmung von drei Vierteln aller stimmberechtigten Vorstandsmitglieder.

Der Geschäftsführende Vorstand unterschreibt die neue Satzung (Geschäftsführer Manfred Röttger, Präsident Josef Rathmer, Vize-Präsident Richard Schrieverhoff, Kassierer Christoph Röttger)

Der geschäftsführende Vorstand hatte dann die neue Satzung über das Notariat Kohlschein Lütkemeier & Partner zur Eintragung in das Vereinsregister beim zuständigen Registergericht in Coesfeld angemeldet. Die Eintragung der neuen Satzung wurde mit Datum vom 26.07.2018 beim Amtsgericht Coesfeld in das Vereinsregister eingetragen und damit rechtswirksam.