Schießordnung des
St. Vitus Schützenverein 1606 e.V.

Es gilt die folgende Schießordnung:

Schießen kann jedes Vereinsmitglied, welches im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist.

Wer im Endkampf um die Königswürde mitschießen will, muss mindestens 21 Jahre alt sein, in Südlohn wohnhaft sein und eine in Südlohn wohnhafte Königin benennen können.

Will jemand den Vogel abschießen, der schon einmal König war, so muss von damals bis heute eine Spanne von mindestens 15 Jahren liegen.

Sollte diese Voraussetzung nicht gegeben sein, ist ein finanzieller Ausgleich in Höhe von 500,-€ an den Schützenverein zu leisten. Gleichzeitig wird den Schützen ein Ersatzvogel zur Verfügung gestellt.

Das Throngefolge wird auf maximal 5 Paare inklusive König und Königin beschränkt.

Der König erhält vom Verein eine Thronzulage von 2000,-€ und zwar mit der Bedingung, dass er nach erfolgter Beratung mit dem Vorstand in ca. 2 Stunden mit dem gesamten Throngefolge an der Vogelstange erscheint. Der König erhält weiter für alle Gäste freien Eintritt ins Zelt.

Schießaufsicht führen der Vizepräsident Rainer Meßling und der Oberst Franz-Josef Niestegge, die jeweils stündlich von den Kompanieoffizieren der 1., 2., und 3. Kompanie unterstützt werden.

Schießfolge:

König, Königin, Präsident, Ehrenpräsident, Kaiser, die hohe Geistlichkeit, Bürgermeister, Ehrenmitglieder, Vorstand und Offizierkorps; ab dann alle Schützen